Gewaltkriminalität
Januar 25, 2009
Per Definition der polizeilichen Gewaltstatistiken werden unter Gewaltkriminalität nur gravierende
Gewalttaten erfasst. Darunter fallen Mord und Totschlag, sowie Raubdelikte und schwere Körperverletzungen. Schwerwiegende
Gewalttaten wie Raubdelikte werden von der Staatsanwaltschaft akriebisch verfolgt und die Verantwortlichen vor
Gericht gebracht: 2007 wurden über 200.000 Gewalttaten erfasst. In den letzten Jahren ist diese Zahl vor allem
in Großstädten deutlich angestiegen, was auf einen höheren Ausländeranteil als in ländlichen Regionen zurückgeführt wird.